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Aufweichung der "Blutregel" gefährliches Spiel... PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Peter F. Cronau/ dl   
Sonntag, 02. November 2025 um 17:43

Wuppertal. Bisher war die Regel eindeutig. Tritt bei einem Wettkampf sichtbar an irgendeiner Stelle des Pferdekörpers Blut auf, erfolgt die sofortige Beendigung der Konkurrenz. Diese Regel, genannt „Blutregel“, soll auf der anstehenden Generalversammlung des Reiterweltverbandes FEI in der kommenden Woche in Hongkong geändert werden. Dazu ein Kommentar von Dr. Peter Cronau, ehemals Vorsitzender im FEI-Präsidium als Vorsitzender der Veterinärkommission.

 

 

Der Gesetzgeber definiert den Begriff Verletzung beim Menschen eindeutig. Dabei steht geschrieben: Eine Körperverletzung ist die vorsätzliche oder fahrlässige Schädigung der körperlichen Unversehrtheit oder Gesundheit. Es handelt sich um einen Eingriff in die körperliche Integrität. Sollte der Fall begangen werden - auch bei einer leichten Körperverletzung - liegt der Grundtatbestand als solches vor, der im Strafgesetz unter § 223 beschrieben ist.

 

 

Die Sachlage beim Pferd ist zwar ähnlich, aber bedarf einer näheren distanzierten Betrachtung.

 

Ist- Situation:

 

Bei der bisherigen in den FEI-Regularien niedergelegten sogenannten „Blood Rule“ führt bei jeder Art von Blut am Pferd sofort zum Ausschluss vom Wettkampf. Das ist eindeutig und aber auch einfach, da keine weiteren Untersuchungen erfolgen müssen.

 

 

Vorschlag, der bei der FEI-Generalversammlung am 07. November in Hongkong präsentiert wird:

 

 

  • Bei geringfügigen Blutungen, wie etwa Zungenbiss oder Insektenstich, wenn das Blut abgewischt werden kann, darf weiter geritten werden.

 

 

  • Die Richter sollen stattdessen eine Verwarnung aussprechen können.

 

 

  • Bei zwei oder mehr Verwarnungen innerhalb von 12 Monaten drohen dem Reiter eine Geldstrafe und eine Sperre.

 

 

 

  • Eine sofortige Disqualifikation bleibt weiterhin die Regel bei stärkeren Blutungen, die nicht als geringfügig eingestuft werden können.

 

 

Fazit:

 

 

Die beabsichtigte Änderung birgt eine Fülle von Unwägbarkeiten in sich, die die dringliche Forderung nach Beibehaltung der bestehenden Regelung dringend und ultimativ fordert:

 

 

  1. Wer eine Blutung infolge eines Zungenbisses „lege artis“ (kunstgerecht) kontrollieren will, bedarf der Zuhilfenahme eines Geräts, was die objektive Untersuchung der Maulhöhle gewährt. Wir sprechen von einem geeigneten sogenannten Maulgatter. Auch beim manuellen Hochstellen der Zunge mit der Hand und dadurch lediglich partieller Einsicht des vorderen Teils der Maulhöhle, ist mit Widersetzlichkeit und mangelnder Übersicht zu rechnen. Ein Maulgatter gehört nicht zwingend zur Standardausrüstung eines Kontrolltierarztes. Die Beurteilung muss ein versierter erfahrener Tierarzt vornehmen. Wenn überhaupt, muss eine Untersuchung unkompliziert und gegenwärtig vorgenommen werden. Das gilt schon, weil der eigene Standardorganismus ohne äußere Hilfe selbst eine Blutstillung vornimmt und die Aktualität verschoben bzw. verwischt werden kann. Wo in der Formulierungsvorbereitung mit keinem Wort keine das Phänomen Schmerz bei einer Zungenverletzung erwähnt wird, zeigt wie unfähig der Personenkreis ist, der solche enigmatischen Gedanken erfindet.

 

 

  1. An einigen anatomischen Regionen am Körper können Blutungen entstehen. Der „Klassiker“ ist eine Sporenverletzung. Für eine solche Verletzung bedarf es der Trennung der Integrität der äußeren Haut. An einer intakten Haut ohne äußere Einwirkung kann kein Blut entstehen.

 

        c. Die FEI fordert immer wieder den Tierschutz und das                               Wohlergehen der Pferde (Code of Conduct for the Welfare of                 the Horse). Wer fest im Sattel sitzt, ist auch auf hohem Ross.                 Mit dem neuen Vorschlag verhält die FEI sich jedoch absolut                   kontraproduktiv. Wer es duldet, nach einem blutendem                           Zungenbiss ein Pferd an einem Wettbewerb weiter teilnehmen               zulassen, wo ein stählernes oder aus einem anderen Material                 bestehendes Gebiss wieder in das Maul gelegt werden muss,                 begibt sich in die gefährliche Nähe eines tierschutzrelevanten                 Gesetzes.

 

 

Anatomie:

 

 

Die wenigsten Menschen werden in Kenntnis sein, dass neben der komplizierten Bemuskelung der Zunge, die die vielfältige Motorik bedingt, sensorisch und sensibel innerviert ist. Somit sind konsequenterweise Verletzungen der Zunge auch mit Schmerzen verbunden. Allein schon dieser Umstand verbietet nach einer blutigen Zungenverletzung eine Teilnahme an einem Wettbewerb. Wer diese Zusammenhänge negiert, soll lieber einen Nagel in eine Wand schlagen, als einem Pferd zwingend Schmerzen zufügt oder zuzufügen duldet. Das Bestreben, existierende Regeln zu ändern, kommt einem sportpolitischen Hagelschlag gleich.

 

 

 


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