Sie befinden sich hier: Home Magazin Sexualisierte Gewalt oder "Schweigen schützt die Falschen"

Wer ist Online

Wir haben 1462 Gäste online

Suche

Anzeige

Anzeigenschaltung

Google Translate

German Chinese (Simplified) Chinese (Traditional) Czech Danish Dutch English French Galician Greek Hungarian Italian Japanese Norwegian Polish Portuguese Romanian Russian Spanish Swedish Turkish Ukrainian

Zugriffe seit 16.09.2009

Anmeldung



Anzeige

Banner

Anzeige

Anzeige

Banner

Anzeige

Anzeige

Anzeige

Fotoanfragen über KHFrieler@aol.com

Anzeige

Banner

Anzeige

Banner
Anzeige



Sexualisierte Gewalt oder "Schweigen schützt die Falschen" PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Hb/ FN-Pressestelle   
Freitag, 06. April 2012 um 10:14
Warendorf (fn-press). Das Thema sexualisierte Gewalt ist ein viel diskutiertes Thema in Deutschland. Betroffen sind nicht nur kirchliche Einrichtungen – auch vor (Sport-)Vereinen macht das Problem nicht halt.

 

In einem Workshop in Warendorf unter der Leitung von Mona Küppers, Sprecherin der Frauen im Landessportbund NRW und Mitglied der Kommission Gender Mainstreaming und Chancengleich, befassten sich Vertreter der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) und der Landespferdesportverbände mit der Frage, wie Verbände und Vereine ihre Mitglieder schützen können.

„Die Aufgabe des Sports ist es nicht, zu werten, zu untersuchen, zu urteilen oder zu richten. Das müssen wir den autorisierten Behörden überlassen“, gab Mona Küppers den Teilnehmern gleich zu Beginn mit auf den Weg. „Unsere Aufgabe ist es vielmehr, unsere Kinder und Jugendlichen, aber auch unsere Trainer und Übungsleiter zu schützen.“ Dazu muss das Thema aber erst einmal enttabuisiert werden. Denn noch herrscht große Unsicherheit, wenn es um „sexualisierte Gewalt“ geht. Die Aufdeckung solcher Taten erzeugt bei den Beteiligten unterschiedliche Gefühle – Wut, Ohnmacht und Abwehr. Aus Angst etwas Falsches zu tun, als „Nestbeschmutzer“ zu gelten oder dem Image des Vereins zu schaden, geschieht oft gar nichts. Doch „Schweigen schützt die Falschen“, zitiert Mona Küppers den Titel einer CD mit umfassenden Informationen, die als Download auf der Internetseite des Landessportbunds NRW zu finden ist.

Hier wird auch erklärt, was man überhaupt unter „sexualisierter Gewalt“ versteht.

 

Das Strafgesetzbuch ist da sehr eindeutig. Paragraf 177, Absatz 1 definiert sexuelle Gewalt als Nötigung zu sexuellen Handlungen mit Gewalt, als Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben oder als Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer dem Täter oder der Täterin schutzlos ausgeliefert ist. Im weiteren Sinne können aber auch Gesten, Bilder, anzügliche Bemerkungen, sexistische Witze oder gar unerwünschter Körperkontakt als Übergriff gewertet werden und tief verletzen. Dessen müssen sich Ausbilder und Trainer gerade im Umgang mit Kindern und Jugendlichen stets bewusst sein – auch in ihrem eigenen Interesse. „Müssen Sie Hilfestellung geben? Dann fragen Sie vorher um Erlaubnis“, nennt Mona Küppers Fälle, in denen schnell einmal falsch interpretiert werden kann. Um vorzubeugen wird das Thema seit geraumer Zeit in allen FN-Trainerlehrgängen angesprochen. Und seit 1. März ist das Unterschreiben eines vom DOSB entwickelten Ehrenkodex Voraussetzung für die Ausstellung des Trainerscheins.

Überrascht waren viele Teilnehmer, dass die Beschäftigung mit dem Thema für die Vereine keine „Kann“-, sondern vielmehr eine „Muss“-Option darstellt. Der Grund liegt in der Garantenstellung des Vereins, die ehrenamtliche und hauptberufliche Mitarbeiter im organisierten Sport verpflichtet, die ihnen anvertrauten Jungen und Mädchen im Sportbetrieb vor Schaden zu bewahren. Wird ein Fall bekannt, hat es oberste Priorität, den Täter – oder wesentlich seltener die Täterin – aus dem Verkehr zu ziehen. Auch schon im Verdachtsfall. Egal ob Trainer, Übungsleiter, Haupt- oder Ehrenamtler, Küppers rät dazu, diesen (oder diese) umgehend von seinen Aufgaben zu suspendieren. „Damit schützen sie auch den Betroffenen selbst, falls sich die Anschuldigungen als unbegründet herausstellen und derjenige in den Verein zurückkehrt.“ Im Falle eines Falles tritt in Vereinen nämlich regelmäßig eine Gruppendynamik ein, die den Verein in zwei Lager spaltet: Die einen, die „niemals der XY“ sagen, und die anderen, die „es immer schon geahnt haben“.

 

Wie aber geht man damit um, wenn man plötzlich mit einem Verdacht oder einem konkreten Hinweis konfrontiert wird. Auch hier weiß Mona Küppers Rat: „Ruhe bewahren“ ist oberstes Gebot. „Danach sollte man sich fragen, woher der Verdacht kommt, Anhaltspunkte dafür sammeln und notieren und auch die eigenen Gefühle dabei benennen. Fühle ich Angst, Wut, Ohnmacht? Ferner sollte man sich fragen, wo man Unterstützung holen und Verbündete finden kann. Auf keinen Fall sollte der vermutete Täter oder die Täterin informiert werden“, so Küppers. Und auf keinen Fall darf über den Kopf des Geschädigten etwas unternommen werden. „Auch erst einmal nicht die Familie informieren“, sagt Küppers. Oft genug stammen die Täter aus dem näheren oder sogar direkten Umfeld des Opfers. „Wir müssen uns immer klar sein, dass die Täter ihr Handeln von langer Hand planen. Dazu gehört es auch, Vertrauen und freundschaftliche Beziehungen zur Familie des Opfers aufzubauen.“ Küppers Rat lautet, in jedem Fall verbindliche Absprachen mit den Geschädigten über das weitere Vorgehen zu treffen und vor allem sich professionelle Hilfe zu holen. „Es gibt eine ganze Reihe von Opferschutzvereinigungen und unabhängigen Beratungsstellen, die beispielsweise auch wissen, wann und unter welchen Bedingungen die örtlichen Behörden einzuschalten sind oder eine Anzeige erforderlich ist. Notwendig dafür ist es allerdings, sich rechtzeitig mit dem Thema auseinander zu setzen und ein entsprechendes Netzwerk zu schaffen.“

 

 


Um die Nutzbarkeit unserer Seiten zu verbessern, verwenden wir Cookies. Falls Sie mit der Speicherung von Cookies nicht einverstanden sind, finden Sie hier weitere Informationen. Weitere Informationen >>> Cookie-Hinweis.

Hinweis >>>