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Finale zum Erhalt oder Verbot des Schenkelbrands bei Pferden PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: E.H./ D.L.   
Mittwoch, 26. September 2012 um 15:20

 

Wassenberg. Es ist noch nichts entschieden, aber die Emotionen kochen weiter hoch – zwischen denen, die nach wie vor den Schenkelbrand bei Pferden befürworten und jenen, die ihn ablehnen aus angeblich tierschützerischen Gesichtspunkten. Den Schenkelbrand zu verbieten wäre wie eine Auflage, Daimler müsste in Zukunft seine Fahrzeuge ohne den Stern auf die Straße schicken. Die Politik geht fast wie meist den einfachen Weg – Richtung Stimmenfang von Wählern…

 

Endgültig ist noch nichts. Doch möglicherweise wiegen die Argumente zu wenig aller jener, die für den Erhalt des Schenkelbrands bei Pferden stehen. Möglicherweise bekommen jene Recht, die dagegen sind, und auch noch per Gesetz, obwohl nichts bewiesen werden konnte, eher das Gegenteil. Bilder von glühendem Eisen, zuckenden Fohlen wirken eben stärker als wissenschaftliche Argumente, die anderes behaupten. Nicht zu unrecht heißt es: Wer das Bild hat – hat die Macht.

 

Auf Veranlassung des Landes Schleswig-Holstein ist die Evaluierung bisheriger relevanter wissenschaftlicher Untersuchungen vorgenommen worden.

Für die fachliche Beurteilung konnte Prof. Dr. Urs Schatzmann, Spezialtierarzt FVH für Pferde, Diplomate European Society of Veterinary Anaesthesia and Analgesia Bern, gewonnen werden. Prof. Schatzmann arbeitet in der Schweiz und gilt dort als der führende Veterinär in Sachen Schmerzforschung beim Pferd. Sowohl die Schweiz als auch Prof. Schatzmann stehen in dem Ruf, der Weiterentwicklung tierschutzrechtlicher Vorgaben sehr offen gegenüber zu stehen.

 

In seinen Ausführungen heißt es u. a.: „Beim Studium der vorhandenen Forschungsresultate und der vorhandenen Gutachten fällt auf, dass die erarbeiteten Resultate, je nach Standpunkt, divergierend beurteilt werden können. So kann die unmittelbare Reaktion eines Pferdes/Fohlens als Angst oder als Schmerz, beziehungsweise als Kombination interpretiert werden. Eindeutig ist, dass klare und fundierte Aussagen über die Schmerzhaftigkeit und Belastung einer Kennzeichnungsmethode im Vergleich mit der anderen  nicht möglich sind.

 

Beim Fohlen oder generell beim Pferd sind Belastungen wie Angst, Erschrecken oder ein schlagartig auftretender kurzer Schmerzreiz, wie er durch das Brennen oder durch eine Injektion gesetzt wird, weder mess- noch differenzier- oder objektivierbar. Die Bestimmung einer momentanen Schmerzempfindung muss deshalb aufgrund einer individuellen Beurteilung des Betrachters erfolgen, was auch aufgrund der vorhandenen Forschungsresultate erfolgte. Fast alle Autoren sind sich einig, dass sowohl die Kennzeichnung mit Heißbrand als auch die Injektion des Transponders zu einer Belastung führen....

 

Die Meinungen der verschiedenen Gutachten und Argumente der Gerichte sind kontrovers und basieren z.T. auf völlig unspezifischen Laborwerten oder auf Vermutungen. Trotzdem wird eine leichte Schmerzhaftigkeit bei der Kennzeichnung generell anerkannt, wogegen über länger andauernde Schmerzzustände von keinem Autor berichtet werden konnte. Dies im Gegensatz zu Spekulationen von früheren Gutachtern.

Über kurz- oder längerfristige Auswirkungen bei der Kennzeichnung mittels Transponder-Implantation wird in Deutschland bisher lediglich unsystematisch und praxisbezogen empirisch berichtet.“

 

 

Welche weiteren neuen Informationen gibt es?

Prof. Schatzmann hat einen weiteren Spezialisten hinzugezogen: Prof. Dr. Volker Steinkraus, Professor für Dermatologie der Medizinischen Fakultät der Universität Hamburg und Ärztlicher Direktor des DERMATOLOGIKUM HAMBURG. Dieser hat kürzlich neue Ergebnisse vorgelegt nach morphologisch-strukturellen Untersuchungen an der Haut des

Pferdes nach dauerhaften Kennzeichnungsmethoden: „Die untersuchte Haut zeigte in den Heißbrand-behandelten Regionen fokal (herdförmig) sichtbare Fibrosezonen, wie sie nach leichten und oberflächlichen Verletzungen der Haut zu erwarten sind. Diese Veränderungen beschränken sich auf umschriebene Abschnitte der Lederhaut (Dermis). Die Oberhaut (Epidermis) wies keine sichtbaren Veränderungen auf und auch die für die intakte Hautfunktion wichtigen Adnexstrukturen (Haarfollikel, Talgdrüsen, Nerven, Muskeln, Gefäße) wiesen keine nennenswerten Veränderungen auf. Auch ließen sich in keinem der untersuchten Präparate akute oder chronische Entzündungszeichen nachweisen. Im Gegensatz dazu konnten in allen Präparaten der Transponder-tragenden Gewebe ausgeprägte, den Fremdkörper ummauernde bzw. einmantelnde Fibrosierugen nachgewiesen werden, die von teils dichten entzündlichen Infiltraten durchsetzt waren. Wenn man die Auswirkungen der beiden Kennzeichnungsmethoden auf feingeweblicher Ebene miteinander vergleicht, dann sind die strukturellen Veränderungen der heißbrandbehandelten Haut gering (umschriebene Fibrosezonen ohne Entzündung) und die der Transponder-Implantat-tragenden Gewebe erheblich (Fremdkörper ummantelnde Kapselfibrose mit ausgeprägten Entzündungszeichen)....

Auch aufgrund evolutionsbiologischer Fakten muss der Heißbrand als eine dauerhafte Kennzeichnungsmethode gewertet werden, die der Transponder-Implantation überlegen ist.“

 

 

Es gibt keine praktikablen Alternativen

Befragungen von Experten und Praktikern ergaben, dass andere ins Gespräch gebrachte Kennzeichnungsmethoden an mangelnder Praktikabilität scheitern: Beim Kaltbrand ist die Belastung des Fohlens deutlich größer (lange Einwirkungszeit) , das Zeichen verändert sich im Laufe des Wachstums und ist z. B. bei Schimmeln nicht mehr erkennbar. Anästhesie des Kennzeichnungsareals würde einen weiteren belastenden Eingriff darstellen (Spray oder Paste verändern die Hautoberflächenverhältnisse, Infiltrationen per Injektionsnadel vervielfachen die Belastung), für den Einsatz von Laserstrahlen gibt es keine Machbarkeitsansätze (erforderliche Unbeweglichkeit des Fohlens in einer Position für eine gewisse Zeit).

 

 

Die EU-Gesetzeslage sieht die angestrebte Handhabung vor

Der Umgang der Politik mit der Thematik war bisher nicht ausreichend mit Einbindung der Sachkenntnis und der Sinngebung erfolgt. Tierschutzrelevanz ist nicht gegeben. Es wird nachweislich (siehe feingewebliche Untersuchung) bei der Kennzeichnung mittels Heißbrand kein Gewebe zerstört (irreversibel), so dass § 6 TierSchG nicht zum Tragen kommt. Beweise für Gegenteile fehlen. Der aktuell belegte neue Sachstand macht es erforderlich, den Bundesratsbeschluss vom 15. 10. 2010 (Drucksache 479/10) einer Überprüfung zu unterziehen. In der Beschlussbegründung sind falsche Aussagen, nicht belegte Behauptungen und fragwürdige Aussagen enthalten.

Das Beibehalten der bewährten Kennzeichnungsmethoden mittels Heißbrand, eingebunden in die Gesamtsystematik mit DNA-Typisierung und Farb- und Abzeichen-Diagramm ist ebenso konform mit der EU-Verordnung wie die Anwendung der Transponder-Implantation. Schnelligkeit und Sicherheit beider Verfahren entsprechen im Wesentlichen den tierseuchenpraktischen Anforderungen. Die akute Belastung der Fohlen unterscheidet sich unwesentlich.

 

Erhebliche Schädigungen durch Kennzeichnung mittels Heißbrand gibt es nicht. Folgeschäden von Transponder-Implantationen werden berichtet.

Für die Einhaltung des Artikel 5 und Anwendung des Artikel 12 aus der EU-Verordnung 504/2008 in der Deutschen Viehverkehrsverordnung gibt es vernünftige Gründe und entsprechende Handhabungen und positive Erfahrungen in anderen Mitgliedsstaaten (z. B. Österreich, Großbritannien).

 

Die sachlich-fachlichen Erkenntnisse sind nicht widerlegt, die relativ junge Methode der Transponder-Implantation birgt erhebliche Risiken

Emotional geführte und auf Unkenntnis beruhende Argumentationen entbehren einer schlüssigen Beweisführung. Die Behauptungen der Tierschützer sind nicht hinreichend belastbar belegt.

 

Gerade wertvolle Zucht- und Sportpferde dürfen nicht zwingend dem Risiko ausgesetzt werden, Schäden durch die invasive Methode der Transponder-Implantation zu erleiden.

 

Bisher nachgewiesen sind:

Funktionsstörungen der Transponder (nicht ablesbar),

Manipulierbarkeit (einfache Versuchsanordnung),

Komplikationen durch Entzündungsvorgänge unterschiedlichen Ausmaßes,

Inkompatibilitäten der Datenbanken (Datenverfügbarkeit international nicht gegeben).

 

Weitere drohende Beeinträchtigungen, die derzeit vereinzelt berichtet, aber noch nicht umfassend dokumentiert bzw. wissenschaftlich belastbar belegt wurden, sind Fremdkörperwirkungen wie:

 

Nervenirritationen

Krebserzeugung,

Störung der Energieflussbahnen,

Verschiebungen in andere Gewebsschichten und –strukturen

 

Gegenüber der Jahrhunderte währenden Erfahrung mit der Anwendung des Heißbrandes ist die Transponder-Implantation eine junge technische Entwicklung. Die Anwendung bei Zootieren, Kleintieren und Pferden, die nicht den wertvollen Zucht- und Sportpferden europäischer Herkunft zuzuordnen sind, rechtfertigt nicht die Ungewissheit und Möglichkeit nachhaltiger Schädigungen.

 

 

Die juristische Sichtweise

Es ist nicht auszuschließen, dass rechtliche Schritte ergriffen werden, wenn es darum geht, Bedrohungen gegen Deutschland als eine der führenden Pferdesport- und Pferdezuchtnationen abzuwehren. Züchter wertvoller Pferde können wegen der Überlegenheit des Systems der Kennzeichnung mittels Heißbrand in Kombination mit DNA-Typisierung und Pferdepassdaten auf ihrem individuellen Recht beharren, die riskantere Alternative abzulehnen.

 

 

Auswirkungen in der Öffentlichkeit

Die Beschlussbegründung im Bundesrat Oktober 2010 ist auf Unverständnis gestoßen. Die 35.000 übergebenen Unterschriften (Offener Brief an Ministerin Aigner „Wir sind keine Tierquäler“) und die Veröffentlichungen in sämtlichen Pferdefachzeitschriften haben die breite Zustimmung für den Erhalt des Schenkelbrandes verdeutlicht. Auch zahlreiche andere Medienvertreter konnten sich davon überzeugen, dass diese Kennzeichnungsmethode nicht tierschutzrelevant ist.

 


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