Gedanken über "Pferdeäpfel" auf einer Landstraße... |
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Geschrieben von: Friedrich-Wilhelm Lehmann |
Montag, 03. März 2014 um 12:36 |
Schliersee. Auf einem bayerischen Reiterhof hatte die Besitzerin eine wahrlich umwerfende Idee. Um Ärger aus der Nachbarschaft oder gar von Bauern in Zukunft zu vermeiden – sollten die Reiter die mögliche Hinterlassenschaft ihrer Pferde beim Überqueren der kleinen Straße bitteschön später aufsammeln. Darüber macht sich nun auch Rechtsanwalt Dr. Friedrich-Wilhelm so seine Gedanken…
Liebe Freunde der Pferde, es geht um das heikle Thema der Hinterlassenschaft von Pferdeäpfeln. Erlaubt mir, Euch ein Sonderthema vorzuragen, das mehr das Umfeld der Pferde angeht. Es geht um Äpfel- nicht etwa um den Apfel des Paris, auch nicht um die wundervollen Äpfel der Göttin Venus, nein, es geht recht banal um Pferdeäpfel.
Ich habe einen aktuellen Anlass, das Thema - nicht die Äpfel - auf Euren Tisch zu bringen.
Die Besitzerin eines Pferdehofs hat heute alle Reiter und Reiterinnen des Gutshofs - auch mich persönlich - durch ein Rundschreiben darüber unterrichtet, dass sich einzelne Personen oder auch Landwirte aus dem Umkreis mit landwirtschaftlich geführten Höfen über Pferdeäpfel aufregen, die von den Pferden unseres Pferdehofs zuweilen auf der kleinen ländlichen Straße abgeworfen werden.
Die Hofbesitzerin hat die aus psychologischer Sicht zutreffende Bitte an die Pferdefreunde gerichtet, dass sie nach Möglichkeit die auf der Landstraße hinterlassenen Pferdeäpfel nach dem Ende des Ausritts bitte wieder einsammeln mögen, damit das Verhältnis der Reiter zu einzelnen Dorfbewohnern nicht weiter gestört wird. Die Antwort ist die einzig richtige Antwort. Denn ihr sammelt auch die Pferdeäpfel in der Bahn und im Stall sowie auf der Weide ein. Das ist mühsam, aber gut so.
Dessen ungeachtet sollten wir zumindest die rechtliche Position kennenlernen. Also wie ist das denn genau genommen mit den Pferdeäpfeln auf der Straße? Weg damit? Ja oder nein?
Ich habe festgestellt, dass über die Antwort “Pferdeäpfel” einige Verwirrung in Reiterkreisen herrscht. Nicht wenige Reiterfreunde äußern in ihrem verständlichen Wunschdenken: Selbstverständlich darf das mein Pferd hinterlassen, was eine schöne ländliche Gegen ausmacht und ortstypisch ist.
Bitte seid etwas weniger optimistisch über die Rechtslage. Denn ihr müsst an die Straßenverkehrsordnung StVO denken und Euch auch erkundigen, ob einzelne Gesetze des jeweiligen Bundeslandes oder die Ortssatzungen der Gemeinde Euch zum Thema “ Pferdedenkmäler auf der Straße” Vorschriften und Einengungen der Freiheit bescheren.
Bitte lest meinen nachfolgenden Text und sagt Eure Meinung. Faustregel “Pferdeäpfel”: Es ist wegen der unbestimmten Rechtsbegriffe im Gesetz ( § 32 Straßenverkehrsordnung StVO) ratsam, eine größere Ansammlung von Pferdeäpfeln,die unser Pferd und somit wir als verantwortlicher Reiter hinterlassen haben, unverzüglich nach der Rückkehr vom Ausritt zu beseitigen.
Wir Reiter sollten, wenn wir auf der Straße mit dem Kameraden Pferd entlang reiten (müssen), um pferdegerechte Wege zu erreichen, ein Kehrblech und einen Eimer im Auto mitführen.
Den Ausritt abbrechen muss niemand. Der einzelne von der Bescherung des Pferdes betroffene Reiter kann später mit dem Auto und dem Kehrblech dorthin fahren, wo das Pferd sich entlastet hat.
Achtung: Es gibt Kleinbauern und Gärtner, die mit dem Kehrblech Reiter und Pferd hinterherlaufen, um sich den kostbaren Dünger für die Gartenrosen und andere Gartenpflanzen zu holen.
Gesetzesauslegung im Pferderecht
Die Bestimmung des § 32 StVO gilt auch für Reiter, die ihre Pferde über die Straßen führen oder reiten. Jedoch ist das Gesetz sehr unbestimmt und lässt offen, was der Staat zum Thema der Pferdeäpfel im Straßenverkehr verlangt. Zuweilen hilft noch ein Landesgesetz weiter oder die Satzung einer Gemeinde.
Ein kleiner Seitenblick sei gestattet, um manche Reiter und Pferde von der wirklichen oder ihnen von dritter Seite angelasteten Schuld zu entlasten. Ein Gesetz muss die Rechte und Pflichten des Bürgers normativ bestimmen, so dass jeder Bürger weiß oder wissen kann, was er zu tun oder zu lassen hat.
Wir haben es auch bei Straßenverkehrsordnung StVO mit einem Gesetz zu tun, bei dem niemand so recht weiß, was rechtens ist. Jeder Teilnehmer am Straßenverkehr - also auch Pferd und Reiter - hat sich so zu verhalten, dass kein anderer Verkehrsteilnehmer mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird (§ 1 StVO).
O.K. Jetzt wissen Sie es hoffentlich ganz genau!!
Der Richter, der über Ihren Fall zu urteilen hat, weiß es natürlich auch, selbst dann weiß er es, wenn er selbst weder Reiter noch Pferdefreund ist. Zuweilen hängt sein Urteil davon ab, ob seiner Frau das Frühstücksei von glücklichen Hühnern geglückt ist.
Ein Richter wird Euch Reitern sagen: Nach § 32 StVO ist die Beseitigungspflicht nur dann gegeben, wenn die Pferdeäpfel sich durch das Pferd und durch Dritte- beispielsweise die anderen Verkehrsteilnehmer so ausbreiten, dass es zur Verkehrsgefährdung kommt.
„Gott sei Dank“ gibt es für Reiter und Pferd keine Unterlassungspflicht bei den Pferdeäpfeln und so… Das wäre pferde- und menschenverachtend.
Versuchen wir ein wenig rechtliches Verständnis zu wecken durch folgende Fallbeispiele:
1. Beispiel: Wenn ein Reiter mitten auf der Straße reitet - das tun nur wenige Reiter - ausgenommen in der großen Reitergruppe - und wenn dann das Pferd in der Schrittbewegung eine Perlenkette - nein besser Äpfelkette - von Pferdeäpfeln hinter sich lässt, dann kann es in der Tat abstrakt zur Verkehrsgefährdung kommen. Dies wird insbesondere bei sorglos und fahrlässig fahrenden Autofahrern und vor allem bei Verkehrsrowdies einen den Straßenverkehr gefährdenden Zustand herbeiführen. 2. Beispiel: Es kann auch sein, dass andere Reiter auf der rechten Seite der Straße zwar nicht ganz rechts, jedoch so weit rechts reiten, dass sie das Pferd innerhalb der dort zumeist gewölbten Fahrspur führen. Ihr kennt doch als Autofahrer diese gefährlichen Spuren, die beim Autofahren ein unangenehmes Aquaplaning verursachen.
Falls in diesem Fallbeispiel ein Pferd die Spuren mit Äpfeln füllt und daher der für das Pferd verantwortliche Reiter für ein “ aqua-apple-planing” verantwortlich zu machen ist, dann stellt dieses Fehlverhalten des Reiters- genauer: diese natürliche Verhalten des Pferdes - nicht etwa lediglich eine halbwegs verzeihliche und mit Bußgeld zu ahndende eine Ordnungswidrigkeit des Reiters dar, obgleich er nicht geäppelt hat. Vielmehr müssen Rechthaber in diesem gravierenden Fall prüfen, ob das Verhalten des Reiters als ein gefährlicher Eingriff des Reiters in den Straßenverkehr zu beurteilen ist. Die Tat kann nach dem Strafgesetzbuch mit einer Freiheitsstrafe von bis bis zu 2 Jahren bestraft werden. Es könnte sogar eine Tateinheit mit dem Straftatbestand der Umweltgefährdung vorliegen.
Dann habt Ihr als Reiter unverzüglich den Apfelmischmasch zu beseitigen, bevor etwas passiert. Ihr könnt Glück haben, wenn der Regen nach der Rückkehr vom Ausritt einsetzt und alles wegschwemmt.
3. Beispiel: Es ist in unserem folgenden dritten Beispiel nicht auszuschließen, dass sehr selbstbewusste Reiter mitten auf der Straße reiten. Wenn dann das Pferde meint, es sei sinnvoller, mitten auf der Straße ein Pferdedenkmal zu setzen, weil ja sonst die Allgemeinheit nicht so viel zu denken und zu beanstanden hat, dann wird es gefährlich.
Dabei kann es folgende beiden Unterfälle geben: Der Reiter A gewährt seinem Pferd, das er mitten auf der Straße reitet, die Ruhe dazu, durch Stehenbleiben am Fleck ein möglichst hohes Denkmal aufzubauen.Das Pferd dankt es dem Reiter mit wohligem Abschrauben, der vorbeizischende Autofahrer mit ihren Fahrzeugen als Potenzverstärker (so der Volksmund) mit dem Tippen an die Stirn oder einem anderen bekannten Fingerzeichen.
Fazit : Dies ist der Fall, in dem unbestreitbar eine Gefährdung des Straßenverkehrs entsteht. Das Denkmal wird breit gefahren und weit verteilt. Dann kann es im Falle von Nässe zu Rutschgefahren kommen. Viele Autofahrer können leider die Gefahren nicht einschätzen. Das können viele Autofahrer ja auch nicht bei Unfällen durch unbedachtsames Fahren bei Nebel oder Glatteis. Dennoch meint jeder, er sei ein ganz toller Hecht, zumal sein Fahrzeug einen Potenzverstärker enthält, der dem Fahrer die gleichen hohen Potenzen verleiht.
4. Beispiel : Bei Reiter B, der ein Vorwärtsdrängler ist, kommt es vor, dass die Äpfel beim Ritt mitten auf der Straße hintereinander abgelegt werden.
Fazit: Der Effekt ist der gleiche wie im Beispiel Nr.3.
Empfehlung für die Praxis:
Nicht jeder Pferdeapfel ist allein schon deshalb auf der Straße zu beseitigen, weil er sich vom Pferd getrennt hat. Es kommt ausschließlich auf den Begriff der Gefahr an, alternativ auf den Begriff der Erschwernis des Straßenverkehrs..
In Betracht kommt in der Praxis der Begriff der Gefährdung. Es reicht für die Ordnungswidrigkeit oder sogar Bestrafung, dass die Gefährdung eintreten könnte. Es kommt nicht darauf ein, dass die Gefährdung tatsächlich eingetreten ist.
Der Begriff der Erschwernis scheidet bei Pferdeäpfeln in der Regel aus. Ein Autofahrer oder ein Zweiradfahrer mit oder ohne Motor kann leicht darüber hinwegsehen. Ein Fußgänger kann die Pferdeäpfel übersteigen.
Noch ein Merksatz für Landwirte:
Jeder Landwirt muss nach dem Auffahren vom Feld auf die Straße, falls dort Ackerboden aus den Profilen der Reifen auf die Straße fällt, die Straße an den verunreinigten Stellen reinigen oder reinigen lassen.
Hand aufs Herz, Ihr Landwirte : Reinigt ihr die Straße wirklich? Oder wollt Ihr nur den Pferdebesitzern an den Kragen? Es gibt Menschen und Landwirte, die keine Pferde mögen, weil sie keine haben und griesgrämig sind, weil sie nicht dem edlen Tier namens Pferd verbunden sind.
Es gibt auch viele Landwirte, die ihre Nähe zur Natur hervorheben. Zuweilen bekommt das biodemonstrierende Verhalten und die Verbundenheit mit der Natur zufällig auch dem Geldbeutel recht gut. Aber das Geld wird ja wieder in die Tiere gesteckt, oder ?.
Jedenfalls mag jeder selbst beurteilen, welche Erfahrungen er mit Eiern von glücklichen Hühnern und Milch von glücklichen Kühen oder gar der fairen Milch macht. Es ist die Steigerung des Natürlichsten vom Natürlichen, eine personifizierte faire Milch trinken zu dürfen. Aber das ist ein anderes Thema.
Herzliche Grüße an alle kleinen und großen Pferdefreunde…
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