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Urteil im Fall FN gegen Isabell Werth am Aschermittwoch PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Dieter Ludwig   
Dienstag, 04. März 2014 um 18:37

 

Münster. Ohne Urteil endete das Widerspruchsverfahren vor dem Oberlandesgericht Münster der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN)  gegen Olympiasiegerin Isabell Werth. Der Richter will einen Tag später die Entscheidung verkünden.

 

Fast wie erwartet endete das Widerspruchsverfahren der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) gegen Dressur-Olympiasiegerin Isabell Werth (Rheinberg) vor dem Oberlandesgericht Münster ohne Ergebnis. Ein Urteil will der Richter einen Tag später verkünden. Isabell Werth ließ durch ihren Anwalt Andreas Kleefisch bereits verkünden, sollte sie unterliegen, werde man juristisch weitergehen.

 

Isabell Werth hatte gegen den Generalsekretär der FN, Sönke Lauterbach, zunächst eine einstweilige Verfügung wegen wahrheitswidriger Aussagen zum laufenden Disziplinarverfahren erwirkt. Das Landgericht Münster gab ihr recht. Dagegen wiederum legte Lauterbach Beschwerde ein, er sagte übrigens bei der Verhandlung an diesem 4. März in Münster nichts.

Zur Erinnerung…

 

Gegen die erfolgreichste deutsche Dressurreiterin Isabell Werth (44), selbst Juristin,  läuft seit  2012 ein Verfahren, nachdem ihr Wallach El Santo bei den rheinischen Meisterschaften in Langenfeld auf das international erlaubte, jedoch national verbotene Medikament Cimetidin positiv getestet wurde. Mit dem Mittel war in der Nachbarbox von El Santo der aus dem Sport verabschiedete Wallach Warum Nicht wegen Magenbeschwerden behandelt worden. Isabell Werth wurde vom deutschen Verband für sechs Monate gesperrt, obwohl Gutachter nachwiesen, dass das Mittel aus der Tränke von Warum Nicht in die Tränke von El Santo gelangt sein konnte, nachdem aufgrund von Stromausfall ein Unterdruck im Getränkesystem entstanden war, was eine Kontaminierung zur Folge haben konnte. Die Disziplinarkommission des Verbandes warf Isabell Werth jedoch Vernachlässigung der Sorgfaltspflicht vor und suspendierte sie, dagegen legte sie Beschwerde ein. Unterstützung erfuhr sie auch von Hauptsponsor Fendt, der zu einem Einstellen des Verfahrens riet.

Verhängnisvolle Pressemitteilung

In einer Presseerklärung vom 30.01.2014 beschäftigte sich die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) mit der Kritik eines Sponsors am bisherigen Verfahren gegen Isabell Weıth. So wird erklärt: Fendt behaupte in seiner Pressemitteilung, zwei Gutachter hätten nachgewiesen, dass die verbotene Substanz durch das Tränkensystem in Isabell Werths Pferd gelangt sei. Diese Aussage sei falsch. Lauterbach lässt sich in seiner eigenen Presseerklärung zitieren: „Die Gutachten beschrieben lediglich die technischen Möglichkeiten, sie trafen aber keine Aussagen zur Wahrscheinlichkeít."

Weil diese Aussage des FN-Generalsekretärs falsch sei, erhielt er von den BAUMEISTER Rechtsanwälten aus Münster im Namen Isabell Werths die Aufforderung, eine strafbewerte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, in der er zu bestätigen hätte, diese Aussage in der Öffentlichkeit nicht zu wiederholen. Diese Erklärung wurde von ihm nicht unterzeichnet.

Das Gericht in Münster stellte am 5. Februar 2014 (AZ: 15 O 12/14) fest: „Dem Antragsgegner wird untersagt, hinsichtlich der im Disziplinarverfahren gegen die Berufsreiterin Isabell Werth eíngeholten Gutachten zur Tränkenanlage im Stall Isabell Werth wörtlich oder sinngenıäß die Behauptung aufzustellen und/oder zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen: „Die Gutaclıten beschrieben lediglich die technischen Mögliclıkeiteıı, sie trafen aber keine Aussagen zur Wahrscheinlichkeit.“

Weiter heißt es: „Die Behauptung ist geeignet, die Antragstellerin in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht zu beeinträchtigen. (…) Die unrichtige Wiedergabe der in  dem Verfahren eingeholten Gutachten kann die öffentliche Wahrnehmung des Verfahrens beeinflussen und einer Vorverurteilung der Antragstellerin vor dem rechtskräftigen Verfahrensabschluss Vorschub leisten.“

Abgesehen davon: Die Fortsetzung des Verfahrens gegen Isabell Werth  vor dem Großen Schiedsgericht der Reiterlichen Vereinigung ist für den 17. März in Warendorf anberaumt...

 


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